1. Personalkosten verstehen: Ihre Fördervereinbarung enthält spezifische Regeln für die Berechnung förderfähiger Personalkosten. Achten Sie darauf, die richtigen Formeln zu verwenden (siehe Artikel 6.2.A in der kommentierten Fördervereinbarung/ Grant Agreement).Article 6.2.A
Sie benötigen ein zuverlässiges Zeiterfassungssystem. Nutzen Sie den Personalkosten-Assistenten! Das Tool unterstützt Sie bei der Berechnung Ihrer direkten tatsächlichen Personalkosten. Erfahren Sie hier mehr.
2. Gute Buchführung: Vergessen Sie nicht, genaue Aufzeichnungen zu führen (siehe Artikel 20), in denen alle Kosten, deren Berechnung und die Belege detailliert aufgeführt sind. Die Aufbewahrung dieser Informationen ist im Falle von Personalwechseln und möglichen Prüfungen von unschätzbarem Wert und erleichtert einen reibungslosen Überprüfungsprozess. Im Falle einer Prüfung können fehlende Belege zur Ablehnung von Kosten führen.
3. Buchhaltung: Achtung - nur Kosten, die in Ihrer eigenen Buchhaltung/ bei AW5 erfasst sind, sind potenziell förderfähig. Dies gilt auch, wenn Sie eine "verbundene" Einrichtung haben, die ebenfalls in der Fördervereinbarung aufgeführt ist.
Zusätzliche Infos zum Nachhören und -lesen: